Fahrregeln

1 Ausweise

Wer ein Motorfahrzeug führt, bedarf des Führerausweises, wer Lernfahrten unternimmt, des Lernfahrausweises.

Motorfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen nur mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden. Der Fahrzeugausweis wird nur erteilt, wenn die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht, das Fahrzeug den Vorschriften entspricht und verkehrssicher ist.

Jede Ausweis relevante Änderung (z.B. Wechsel des Wohnortes oder Halterwechsel), welche eine Änderung oder das Ersetzen eines Ausweises erfordert, muss der Behörde innert 14 Tagen gemeldet werden.

Führerausweis Kategorien:

L

A: Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18 Jahre.

Obige Kategorie wird manchmal auch als Kategorie A beschränkt bezeichnet. In die Kategorie A fallen auch Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,2 kW/kg. Der Lernfahrausweis für diese Kategorie A ohne Leistungsbeschränkung wird nur Personen erteilt, die den Führerausweis der Kategorie A beschränkt seit mindestens zwei Jahren besitzen und keine Widerhandlung gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechts begangen haben, welche zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat.

Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, wird nach der praktischen Grundschulung um 12 Monate verlängert.

Bei Lernfahrten ist der Lernfahrausweis notwendig, aber keine Begleitperson erforderlich.

Praktische Grundschulung: 12 Stunden (gültig für Kategorie A und A1)

Fahrberechtigung für Fahrzeuge der Kategorien: A1, F, G und M

L

A1: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.

Mindestalter:
15 Jahre bei Motorrädern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, Hubraum bis 50 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 4 kW
16 Jahre bei einem Hubraum bis 125 cm3

Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, wird nach der praktischen Grundschulung um 12 Monate verlängert.

Bei Lernfahrten ist der Lernfahrausweis notwendig, aber keine Begleitperson erforderlich.

Praktische Grundschulung: 12 Stunden, gültig für Kategorie A und A1.

Fahrberechtigung für Fahrzeuge der Kategorien: F, G und M

L

B: Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 3500 kg bzw. 4250 kg für emissionsfreie Autos (z.B. Elektroautos) und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz.

Mindestalter: 18 Jahre. (Lernfahrausweis: 17 Jahre)

Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate

Fahrberechtigung für Fahrzeuge der Kategorien: F, G und M