Fahrregeln

Theorieprüfung Kat. A, A1 und B

Die Theorieprüfung besteht aus Fragen mit jeweils 3 Antwortmöglichkeiten, davon sind jeweils eine oder zwei Antworten richtig. Insgesamt umfasst die Prüfung 50 Fragen und gilt als bestanden, wenn mindestens 135 (90%) von 150 möglichen Punkten erreicht worden sind.

Theorieprüfung Kat. F, G und M

Die Theorieprüfung für die Kategorie F und G besteht aus 40 Fragen und gilt als bestanden, wenn mindestens 108 (90 %) von 120 möglichen Punkten erreicht worden sind. Die Theorieprüfung für Kategorie M hat 30 Fragen, es müssen mindestens 81 (90%) von 90 Punkte erreicht werden.

Gültigkeit der Theorieprüfung

Die Theorieprüfung ist zeitlich unbeschränkt gültig.

3 Lernfahrten

L Beim Führen eines Motorwagens, müssen Inhaber eines Lernfahrausweises auf der
Rückseite an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem "L" tragen. Entfernen
Sie die Tafel, wenn keine Lernfahrt stattfindet.

Lernfahrten auf Motorwagen dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, welcher:
- Seit mehr als drei Jahren über den entsprechenden Führerausweis verfügt
- Den Führerausweis nicht mehr auf Probe besitzt
- Mindestens 23 Jahre alt ist

Auf Lern- und Prüfungsfahrten mit Motorwagen muss der Begleiter neben dem Führer Platz nehmen, ausser auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren oder beim Parkieren. Die Begleitperson muss wenigstens die Handbremse leicht erreichen können.

Der Fahrschüler darf auf Motorrädern sowie auf oder in anderen Motorfahrzeugen, mit welchen er Lernfahrten ohne Begleitperson ausführen darf, keine Passagiere mitführen, die nicht selber über den entsprechenden Führerausweis verfügen.

Verkehrsreiche Strassen dürfen Fahrschüler erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind.

Lernphase

Wer unter 20 Jahre alt ist und die praktische Fahrprüfung machen will, mindestens 12 Monate mit dem Lernfahrausweis Fahrpraxis gesammelt haben.

Fahrausbildung

Vor dem Erwerb des Führerausweises in den Kategorien A, A1 oder B, muss ein Kurs über Verkehrskunde besucht werden.

Die Dauer des Kurses beträgt insgesamt acht Stunden und ist bei einem Fahrlehrer zu absolvieren. Die Kursteilnahme setzt den Besitz eines Lernfahrausweises voraus.

Wer den Führerausweis der Kategorie A oder A1 erwerben will, muss innert vier Monaten ab Erteilung des Lernfahrausweises die praktische Grundschulung bei einem Inhaber der Fahrlehrerbewilligung der Kategorie A absolvieren.

Die praktische Grundschulung dauert zwölf Stunden.