Fahrregeln

4 Führerschein auf Probe

Wer nach bestandener Fahrprüfung einen Führerausweis der Kategorie A oder B erwirbt, erhält den Ausweis für drei Jahre auf Probe.

Der Führerausweis wird unbefristet erteilt, wenn die Probezeit abgelaufen ist und der Inhaber an einem staatlich anerkannten, obligatorischen Weiterbildungskurs teilgenommen hat. Der Kurs dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt. Die Weiterbildung ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe zu besuchen.

Wird dem Inhaber der Ausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung entzogen, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Bei nochmaliger Widerhandlung verfällt der Führerausweis auf Probe.

Key

5 Vor der Fahrt

Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können.

Der Fahrzeugführer muss Führerausweis/Lernfahrausweis sowie Fahrzeugausweis stets mitnehmen. Er hat sich zu vergewissern, dass Fahrzeug und Ladung in vorschriftsgemässem Zustand sind und das erforderliche Zubehör, wie das Pannensignal, vorhanden ist. Nach Reparaturen und Waschen des Fahrzeugs sind die Bremsen zu prüfen.

Lichter, Rückstrahler, Scheiben und Rückspiegel müssen sauber gehalten werden. Ferner sind Kontrollschilder Geschwindigkeitsanzeigen und dergleichen in gut lesbarem Zustand zu halten. Ladung, Lastenträger und Arbeitsgeräte müssen vor der Fahrt gesichert werden und dürfen weder die Kontrollschilder noch die Beleuchtungsvorrichtungen verdecken.