Fahrregeln

Motorräder und Motorfahrräder unterstehen nicht einer Abgaswartung, ebenso Motorfahrzeuge, die über ein anerkanntes On-Board-Diagnosesystem (OBD-System) verfügen. An Fahrzeugen, die der Abgaswartung unterstehen, muss der Halter diejenigen Teile, die auf die Abgasemissionen einen Einfluss ausüben, innerhalb der nachfolgenden Fristen warten lassen:

- Ohne Katalysator alle 12 Monate
- Mit Katalysator alle 24 Monate

Der Führer ist verpflichtet das Abgas-Wartungsdokument mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen. Für Fahrzeuge mit einem anerkannten OBD-System muss der Halter, wenn das OBD-Systems einen Fehler anzeigt, das Fahrzeug innert Monatsfrist überprüfen und in Stand stellen lassen.

6 Führer und Fahrzeug

Als Fahrzeugführer sind die Vorschriften zu beachten und auf die Mitmenschen Rücksicht zu nehmen. Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.

Wer wegen Übermüdung, Alkohol, Arzneimittel, Betäubungsmittel oder aus einem anderen Grund nicht fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen. Ebenso ist es verboten, ein Fahrzeug einem Führer zu überlassen, der nicht fahrfähig ist.

Das Fahren unter Alkoholeinfluss (≥ 0,10 Promille Blut- bzw. 0,05 mg/l Atemalkoholkonzentration) ist verboten für:

- Lenkende mit dem Führerausweis auf Probe
- Fahrschüler und -schülerinnen
- Begleitpersonen von Lernfahrten
- Traktorfahrer, bei einem Traktor Gesamtgewicht von über 3,5 t