Fahrregeln

7 Regeln für Motorradfahrer und Motorfahrradfahrer

Motorfahrradfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren. Ausnahme: Sofern der übrige Verkehr nicht behindert wird, ist das Nebeneinanderfahren zu zweit in geschlossenem Verband von mehr als zehn Motorfahrrädern gestattet. Auch gestattet ist das Nebeneinanderfahren auf Radwegen, in Begegnungszonen (Signal 259.5) und auf signalisierten Rad-Wanderwegen auf Nebenstrassen.

Motorradfahrer dürfen weder nebeneinander noch neben Fahrrädern oder Motorfahrrädern fahren.

Wenn der Verkehr angehalten wird, haben die Motorradfahrer ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten.

Falls genügend freier Raum vorhanden ist, dürfen Motorfahrradfahrer rechts neben einer Fahrzeugkolonne vorbeifahren, das slalomartige Vorfahren ist untersagt. Motorfahrradfahrer dürfen die Weiterfahrt der Kolonne nicht behindern und sich nicht vor haltende Wagen stellen.

Auf Motorrädern hat der Mitfahrer rittlings zu sitzen und muss Trittbretter oder Fussrasten benutzen können. Ein Kind unter sieben Jahren darf nur auf behördlich genehmigtem Kindersitz mitgeführt werden.

Im Seitenwagen von Motorrädern dürfen nur so viele Personen mitgeführt werden, als Plätze bewilligt sind. Es dürfen keine Personen auf Anhängern von Motorrädern befördert werden.

Motorfahrradfahrer über 16 Jahre dürfen ein Kind unter 7 Jahren auf einem sicheren Kindersitz mitführen. Der Sitz muss die Beine des Kindes schützen und darf den Fahrer nicht behindern.

Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden. Das Trottoir ist den Fussgängern, der Radweg den Radfahrern/ Motorfahrradfahrern vorbehalten.