Fahrregeln

Motorradfahrer dürfen keine Gegenstände mitführen, welche die Zeichengebung verunmöglichen oder andere Strassenbenützer gefährden. Mitgeführte Gegenstände dürfen höchstens 1 m breit sein.

Es wird, sofern keine strengere Strafdrohung anwendbar ist, mit Busse bestraft, wer an einem Fahrzeug unerlaubte Änderungen vornimmt (z.B. zur Erhöhung der Maximalgeschwindigkeit), dazu Gehilfenschaft leistet oder anstiftet.

Tragen von Schutzhelmen

Die Führer und Mitfahrer von Motorrädern mit oder ohne Seitenwagen sowie von Kleinmotorrädern und Motorfahrrädern müssen während der Fahrt geprüfte Schutzhelme tragen.

Beleuchtung

Folgende Lichter und Rückstrahler müssen bei einem Motorrad fest angebracht sein:

a. vorn: ein Fernlicht, ein Abblendlicht und ein Standlicht.
b. hinten: ein Schlusslicht, ein Bremslicht, eine Kontrollschildbeleuchtung und ein nicht dreieckiger Rückstrahler.

Folgende Lichter und Rückstrahler müssen bei einem Motorfahrrad fest angebracht sein:

a. vorn: ein Abblendlicht.
b. hinten: ein Schlusslicht und ein nicht dreieckiger Rückstrahler.
c. nach vorne und hinten wirkende Pedalrückstrahler mit einer Leuchtfläche von je mindestens 5 cm2