Fahrregeln

8 Regeln für Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge

Mitfahren auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Auf landwirtschaftlichen Motorfahrzeugen und Anhängern müssen Kinder bis zum vollendeten 7. Altersjahr von einem mehr als 14 Jahre alten Mitfahrenden beaufsichtigt werden oder auf einem sicheren Kindersitz mitfahren.

Im Nahverkehr dürfen auf landwirtschaftlichen Motorfahrzeugen und Anhängern auch Personen auf der Ladebrücke oder der Ladung mitgeführt werden, wenn ein angemessener Schutz sichergestellt ist und die bewilligten Plätze nicht ausreichen.

Zulässige Fahrten für Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge

Mit landwirtschaftlichen Motorfahrzeugen und Anhängern dürfen auf öffentlichen Strassen nur landwirtschaftliche Fahrten durchgeführt werden, nämlich:

a. Gütertransporte im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung eines Landwirtschaftsbetriebes.
b. Überführungsfahrten von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle oder bei der Anschaffung und zum Unterhalt der Fahrzeuge und dergleichen.
c. Personentransporte im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung eines Landwirtschaftsbetriebes.

9 Grundregel im Verkehr

Fahrzeuge müssen rechts, auf breiten Strassen innerhalb der rechten Fahrbahnhälfte fahren.

Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet.

Falls Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird, sowie gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten ist besondere Vorsicht geboten.