Fahrregeln

13 Verwendung der Lichter

LichterWährend der Fahrt müssen Motorfahrzeuge stets beleuchtet sein. Die Beleuchtung ist so einzusetzen, dass niemand unnötig geblendet wird.

Beim Fahren sind zu verwenden:

a. Vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten
Sichtverhältnissen und in Tunneln sind während der Fahrt die Abblendlichter zu
verwenden.
b. Im Übrigen sind bei Motorfahrzeugen die Tagfahrlichter oder die Abblendlichter
zu verwenden.

Bei Bedarf können die Fernlichter verwendet werden, Fernlichter beleuchten die Fahrbahn auf eine Entfernung von wenigstens 100 m. Die Fernlichter sind auf Abblendlichter umzuschalten:

a. rechtzeitig vor dem Kreuzen mit einem anderen Strassenbenützer oder einer neben der Strasse entgegenkommenden Bahn.
b. beim hintereinander Fahren und beim Rückwärtsfahren.

Bei längerem Halten, z.B. vor Bahnübergängen oder Lichtsignalen, kann auf die Standlichter umgeschaltet werden.

Nebellichter

Die Nebellichter und Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sichtweite wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens erheblich eingeschränkt ist.