Fahrregeln

15 Hintereinanderfahren

Beim Hintereinanderfahren ist ein ausreichender Abstand zu wahren, so dass auch bei plötzlichem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs rechtzeitig gehalten werden kann. Brüskes Bremsen und Halten sind nur im Notfall und wenn kein Fahrzeug folgt gestattet.

Auffahrunfälle gehören zu den häufigsten Unfallursachen auf den Autobahnen und Autostrassen der Schweiz. Meist geschehen Auffahrunfälle wegen Nichteinhaltung des Abstandes oder durch Unaufmerksamkeit.

Als Faustregel für genügenden Abstand gilt bei normalen Verhältnissen der "halbe Tacho". Der Abstand sollte halb soviel Meter, als die Geschwindigkeit in km/h betragen. Zeitlich sollten Sie ca. 2 Sekunden hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug bleiben. Um den Abstand einzuhalten, kann "21, 22" gezählt werden (dafür sollten Sie etwa 2 Sekunden benötigen).

Der Abstand ist zu vergrössern, wenn der Fahrer vor Ihnen unsicher fährt (z.B. wegen Lernfahrten) und bei schlechten Strassen- und Sichtverhältnissen (z.B. wenn die Fahrbahn nass, verschneit oder vereist ist oder bei starkem Nebel).

Stockt der Verkehr, darf nicht auf Fussgängerstreifen und, bei Strassenverzweigungen, nicht auf der Fahrbahn für den Querverkehr gehalten werden.