Fahrregeln

16 Überholen

Es ist links zu überholen.
Ausnahme: Fahrzeuge, die zum Abbiegen links eingespurt haben, müssen rechts überholt werden.

Wer überholt, muss auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich auf jene, die er überholen will, besonders Rücksicht nehmen. Wer überholt wird, darf nicht beschleunigen. Dem sich ankündigenden, schneller fahrenden Fahrzeug ist die Strasse zum Überholen freizugeben.

Es ist vor dem Überholen genügend Abstand gegenüber dem voranfahrenden Fahrzeug zu wahren (bessere Beschleunigungsmöglichkeit und Sicht).

Der Fahrzeugführer, der überholen will, darf nachfolgende Fahrzeuge nicht behindern. Er darf nicht überholen, wenn sich vor dem voranfahrenden Fahrzeug Hindernisse befinden, wie Baustellen, eingespurte Fahrzeuge oder Fussgänger, welche die Strasse überqueren. Er darf auch nicht überholen, wenn der Führer des voranfahrenden Fahrzeuges die Absicht anzeigt, nach links abzubiegen.

Vor dem Überholen ist das Überholen mit dem Blinker anzuzeigen, es ist vorsichtig auszuschwenken. Beim Überholen ist genügend seitlicher Abstand einzuhalten, je höher die Geschwindigkeit desto höher der erforderliche Abstand. Nach dem Überholen hat der Fahrzeugführer wieder einzubiegen, sobald für den überholten Strassenbenützer keine Gefahr mehr besteht. Das Einbiegen muss mit dem Blinker angezeigt werden.