Fahrregeln

In unübersichtlichen Kurven, auf und unmittelbar vor Bahnübergängen ohne Schranken sowie vor Kuppen darf nicht überholt werden, auf Strassenverzweigungen nur, wenn sie übersichtlich sind und das Vortrittsrecht anderer nicht beeinträchtigt wird.

Überholen und Vorbeifahren an Hindernissen ist verboten, wenn der nötige Raum unübersichtlich oder nicht frei ist. Ferner, wenn der Gegenverkehr behindert wird. Im Kolonnenverkehr darf nur überholen, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können.

Überholen in besonderen Fällen

Auf nicht richtungsgetrennten Strassen mit drei Fahrstreifen darf der äusserste Streifen links, auf solchen mit vier Fahrstreifen die linke Fahrbahnhälfte nicht zum Überholen benutzt werden.

Der Fahrzeugführer darf kein Fahrzeug überholen, das ein anderes Fahrzeug überholt, ausser wenn beide überholenden Fahrzeuge nicht breiter als je ein Meter sind (z.B. also Velos, Motorfahrräder) und die Strasse breit und übersichtlich ist.