Fahrregeln

Lichtsignal Gelbes BlinklichtBlinkt neben dem grünen Pfeil gleichzeitig ein gelbes Licht, müssen abbiegende Fahrzeuge dem Gegenverkehr und den Fussgängern auf der Querstrasse den Vortritt lassen.

Der Querverkehr hat rotes Licht.

Gelbes, ruhendes Licht bedeutet:
a. wenn es auf das grüne Licht folgt: Halt für Fahrzeuge, die noch vor der Verzweigung halten können.
b. wenn es zusammen mit rotem Licht leuchtet: Bereithalten für die Weiterfahrt. Sobald das grüne Licht erscheint, ist der Verkehr freigegeben.

Gelbes Blinklicht mahnt den Führer zu besonderer Vorsicht. Ein gelbes Blinklicht wird z.B. verwendet um vor Baustellen oder gefährlichen Hindernissen auf der Fahrbahn zu warnen. Auch bei ausgeschalteten Lichtsignalanlagen wird ein gelbes Blinklicht verwendet.

Schwarze Pfeile auf weisser Zusatztafel unter Lichtsignalen zeigen an, dass diese nur für die angezeigte Richtung gelten. Die Verzweigung darf nur in die angezeigte Richtung befahren werden.

Die Signale "Stop" (301) und "Kein Vortritt" (302) sind bei Verzweigungen mit Lichtsignalanlagen nur zu beachten, wenn der Verkehr nicht durch Lichtsignale geregelt wird.