Fahrregeln

24 Einspuren

Das Einspuren schafft Platz für nachfolgende Fahrzeuge und hält den Verkehr flüssig.

Der Fahrzeugführer hat zum Einspuren auf den Gegenverkehr und die ihm nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen. Das Einspuren ist mit dem Richtungsanzeiger bekannt zu geben.

Der Fahrzeugführer muss beim Abbiegen frühzeitig einspuren. Auch beim Abbiegen ausserhalb von Strassenverzweigungen (z.B. vor Garageneinfahrten) und, soweit möglich, auf schmalen Strassen ist einzuspuren.

Wer nach rechts abbiegen will, hat sich beim Einspuren an den rechten Strassenrand zu halten, wer nach links abbiegen will, gegen die Strassenmitte. An Fahrzeugen, welche gegen die Strassenmitte eingespurt sind, ist rechts vorbeizufahren.

Beim Einspuren nach links ist die für den Gegenverkehr bestimmte Strassenseite freizulassen. Auf dreispurigen Strassen mit oder ohne Markierung darf mit der gebotenen Vorsicht die mittlere Spur benutzt werden.

Auf Einspurstrecken ist das Wechseln auf andere Fahrstreifen zum Überholen untersagt, ausgenommen auf Fahrstreifen, die mit den gleichen Fahrzielen bezeichnet sind. Einspurstrecken werden durch "Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung" (438/439), "Einspurtafeln" sowie (441/442) "Einspurpfeile" (606) gekennzeichnet.

Wenn keine Strassenbahn herannaht, dürfen Linksabbieger zum Einspuren deren Fahrraum benützen.