Fahrregeln

Regeln als Fussgänger

Fussgänger dürfen Fussgängerstreifen nicht überraschend betreten. Die Fahrbahn ist vorsichtig und auf dem kürzesten Weg zu überschreiten. Fussgänger müssen Fussgängerstreifen, Über- oder Unterführungen benützen, wenn diese weniger als 50 m entfernt sind.

Besonders vor und hinter haltenden Wagen müssen Fussgänger behutsam auf die Fahrbahn treten.

Auf Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung haben die Fussgänger den Vortritt, ausser gegenüber der Strassenbahn. Sie dürfen jedoch vom Vortrittsrecht nicht Gebrauch machen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten könnte.

Fussgänger müssen, falls vorhanden, die Trottoirs benützen. Andernfalls haben sie am Strassenrand und, wenn besondere Gefahren es erfordern, hintereinander zu gehen. Wenn nicht besondere Umstände entgegenstehen (z.B. keine Ausweichmöglichkeit), haben sie sich an den linken Strassenrand zu halten, namentlich ausserorts in der Nacht.

Nachts und wenn die Witterung es erfordert, sind die Fussgängerkolonnen auf Fahrbahnen ausserorts mindestens vorn und hinten links mit einem gelben, nicht blendenden Licht zu kennzeichnen.