Fahrregeln

Ausserhalb von Verzweigungen, z.B. bei Einfahrten zu Liegenschaften, müssen Führer anderer Fahrzeuge beim Überqueren von Radwegen oder Radstreifen den Radfahrern den Vortritt lassen.

Verläuft ein Radweg in einem Abstand von maximal 2 m entlang einer Fahrbahn für den Motorfahrzeugverkehr, gelten bei Verzweigungen für die Radfahrer die gleichen Vortrittsregeln wie für die Fahrzeugführer der anliegenden Fahrbahn.

Die Radfahrer haben den Vortritt zu gewähren, wenn sie aus einem Radweg oder Radstreifen auf die anliegende Fahrbahn fahren und wenn sie beim Überholen den Radstreifen verlassen.

28 Tunnel

Tunnel SignalEin Tunnel wird mit dem Signal "Tunnel" (407) angekündigt. Das Rückwärtsfahren und das Wenden in Tunneln ist verboten, ebenso das Überholen von mehrspurigen Motorfahrzeugen in einer Fahrrichtung, in der nur ein Fahrstreifen besteht.

Auch im Tunnel müssen Fahrzeuge stets beleuchtet sein. Fahrzeugführer dürfen im Tunnel nur in Notfällen halten. Der Motor ist sofort abzustellen.