Fahrregeln

29 Verhalten gegenüber der Strassenbahn

Der Strassenbahn ist das Geleise freizugeben und der Vortritt zu lassen. Ausnahme: Fährt die Strassenbahn von einer Nebenstrasse auf eine Hauptstrasse, hat sie den Fahrzeugen auf der Hauptstrasse den Vortritt zu gewähren.

Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Strassenbahngeleise und nicht näher als 1,50 m neben der nächsten Schiene halten.

Überholen: Die fahrende Strassenbahn wird rechts überholt. Wenn dies nicht möglich ist, darf sie links überholt werden, aber nur dann, wenn keine Strasse einmündet und jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.

Die haltende Strassenbahn darf nur in langsamer Fahrt überholt werden. Sie wird, wo eine Schutzinsel vorhanden ist, rechts überholt. Ist keine Schutzinsel vorhanden, darf nur links überholt werden. Bei unübersichtlicher Strasse besser 2 m hinter der Strassenbahn anhalten. Vorsicht: Möglicherweise wollen Fussgänger nach dem Aussteigen die Fahrbahn überqueren.

Müssen bei Haltestellen ohne Schutzinsel die Fahrgäste einer Bahn oder Strassenbahn auf die Verkehrsseite aussteigen, so haben die auf der gleichen Strassenhälfte verkehrenden Fahrzeuge zu halten, bis die Fahrgäste die Fahrbahn freigegeben haben.