Fahrregeln

32 Ladung

Es ist nicht erlaubt, Fahrzeuge zu überladen. Die Ladung ist so anzubringen, dass niemand gefährdet oder belästigt wird und sie nicht herunterfallen kann. Beim Transport sichthemmender Ladung ist beim Einspuren und Abbiegen besondere Vorsicht geboten. Die Kontrollschilder und die Beleuchtungsvorrichtungen dürfen durch die Ladung nicht verdeckt werden.

Die Ladung darf mehrspurige Motorfahrzeuge und Anhänger seitlich nicht überragen.

Ausnahmen:

a. unteilbare Sportgeräte von höchstens 2,55 m Breite auf Sportgeräteanhängern.
b. Fahrräder, die hinten an Motorfahrzeugen befestigt sind, falls sie das Fahrzeug nicht mehr als 20 cm pro Seite überragen und die Gesamtbreite nicht mehr als 2 m beträgt.

Fahrzeug LadungDie Ladung darf bei Motorfahrzeugen, von der Mitte der Lenkvorrichtung gemessen, maximal 3 m nach vorne und bei Motorfahrzeugen und Anhängern maximal 5 m hinter die Mitte der Hinterachse hinausreichen, wenn sie über die Ladefläche hinausragt. Das Ende von Ladungen, die das Fahrzeug auf der Rückseite um mehr als 1 m überragen, ist mit einem Signalkörper (Kugel, Pyramide usw.) zu kennzeichnen.

Das Gewicht von Dachlastenträgern darf zusammen mit ihrer Zuladung höchstens 50 kg betragen. Ein höheres Gewicht kann von der Zulassungsbehörde durch einen Eintrag im Fahrzeugausweis bewilligt werden. Dachlasten wirken sich besonders in Kurven negativ auf das Fahrverhalten aus.

Eine Ladung die während der Fahrt leicht abgeweht werden kann (z.B. Sand oder Stroh), muss wirksam abgedeckt werden.