Fahrregeln

33 Wegfahren, Rückwärtsfahren und Wenden

Der Führer, der sein Fahrzeug in den Verkehr einfügen, wenden oder rückwärts fahren will, darf andere Strassenbenützer nicht behindern, diese haben den Vortritt. Der Führer hat sich vor der Wegfahrt zu vergewissern, dass er niemand gefährdet.

Rückwärts darf nur im Schritttempo (5 km/h) gefahren werden. Das Rückwärtsfahren über Bahnübergänge und unübersichtliche Strassenverzweigungen ist verboten. Bei Fahrzeugen mit beschränkter Sicht nach hinten ist, wenn nicht gefahrlos möglich, zum Rückwärtsfahren eine Hilfsperson beizuziehen.

Über längere Strecken ist das Rückwärtsfahren nur zulässig, wenn das Weiterfahren oder Wenden nicht möglich ist.

Das Wenden des Fahrzeugs auf der Fahrbahn ist zu vermeiden. An unübersichtlichen Stellen, beim Signal "Wenden verboten" (246) und bei dichtem Verkehr ist das Wenden untersagt.

Kündigt der Führer eines Busses im Linienverkehr innerorts bei einer gekennzeichneten Haltestelle mit den Richtungsblinkern an, dass er wegfahren will, so müssen die von hinten herannahenden Fahrzeugführer nötigenfalls die Geschwindigkeit mässigen oder halten, um ihm die Wegfahrt zu ermöglichen.