Fahrregeln

34 Anhalten und Parkieren

Der Führer, der anhalten will, hat nach Möglichkeit auf die nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen. Angehaltene Fahrzeuge dürfen den Verkehr nicht behindern oder gefährden. Wo es möglich ist, sind Fahrzeuge auf Parkplätzen abzustellen. Auf der Fahrbahn darf nur am Rand und parallel dazu gehalten werden.

Das Halten auf der linken Strassenseite ist verboten.

Ausnahmen:

a. wenn rechts ein Strassenbahngeleise verläuft.
b. wenn rechts ein Halte- oder Parkverbot signalisiert oder markiert ist.
c. in schmalen Strassen mit schwachem Verkehr.
d. in Einbahnstrassen.