Fahrregeln

35 Abschleppen

Die Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen beträgt 40 km/h. Beim Abschleppen muss das Pannensignal an der Rückseite des abgeschleppten Fahrzeuges angebracht sein. Das geschleppte Fahrzeug muss von einem Führer mit Ausweis gelenkt werden, ausser die Abschleppvorrichtung gewährleistet seine Lenkung.

Motorfahrzeuge (ausgenommen Motorräder) dürfen höchstens ein anderes Motorfahrzeug ohne Anhänger schleppen, Motorräder höchstens ein Motorrad. Das Schleppen ist verboten, wenn das abzuschleppende Fahrzeug noch gebrauchsfähige Tretpedale aufweist.

Schleppstangen dürfen maximal 5 m, Schleppseile maximal 8 m lang sein. Das Seil ist in der Mitte auffällig zu kennzeichnen. Mit einem Seil darf nur ein Motorrad in Panne geschleppt werden. Das Seil muss so befestigt werden, dass der Motorradführer es im Notfall unverzüglich lösen kann.