Fahrregeln

In Anhängern dürfen keine Personen mitgeführt werden.
Ausnahme: Das Mitführen von Personal zum Lenken, Bremsen oder Überwachen der Ladung ist auf bewilligten Plätzen gestattet.

Anhänger müssen hinten zwei Schlusslichter, zwei Bremslichter, zwei Richtungsblinker und zwei dreieckige Rückstrahler aufweisen.

Stehen Ladungen, Einzelteile oder Anhänger nicht leicht erkennbar seitlich vor, so sind die äussersten Stellen auffällig zu kennzeichnen, tags mit Wimpeln oder Tafeln, nachts und wenn die Witterung es erfordert, mit Licht oder Rückstrahlern, die nach vorne weiss und nach hinten rot leuchten.

41 Autobahnen und Autostrassen

Autobahn Autostrasse SignalAuf Autobahnen und Autostrassen sind nur Motorfahrzeuge zugelassen, die eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreichen können und dürfen.

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen: 100 km/h auf Autostrassen und 120 km/h auf Autobahnen.

Der Fahrzeugführer darf Pannenstreifen und signalisierte Abstellplätze für Pannenfahrzeuge nicht verwenden, ausser für Nothalte. Pannenfahrzeuge dürfen nur bis zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden (max. 40 km/h). Beim Abschleppen ist nicht der Pannenstreifen sondern der rechte Fahrstreifen zu benutzen.