Fahrregeln

44 Verhalten bei Unfällen

Ereignet sich ein Unfall, so müssen alle Beteiligten sofort anhalten. Sie haben nach Möglichkeit für die Sicherung des Verkehrs (Pannensignal verwenden, Warnblinker aktivieren, nachfolgende Fahrzeuge warnen usw.) zu sorgen. Bis zum Eintreffen der Polizei darf die Lage nur verändert werden zum Schutz von Verletzten oder zur Sicherung des Verkehrs. Die ursprüngliche Lage soll vorher auf der Strasse angezeichnet werden.

Will ein Geschädigter die Polizei beiziehen, so müssen die übrigen Beteiligten bei der Feststellung des Sachverhalts mitwirken, bis sie von der Polizei entlassen werden.

Falls ein Fahrzeugführer erst nachträglich erfährt, dass er an einem Unfall beteiligt war oder sein könnte, muss er sofort zur Unfallstelle zurückzukehren oder sich bei der Polizei melden.

Polizeinotruf: Tel. 117