Vorschriftssignale

Vorschriftssignale zeigen ein Gebot (Gebotssignal) oder Verbot (Verbotsignal) an. Sie sind in der Regel rund.

Verbotsignale haben im Allgemeinen einen roten Rand und ein schwarzes Symbol auf weissem Grund. Verbietet etwas zu tun.

Gebotssignale haben eine schmale weisse Umrandung und ein weisses Symbol auf blauem Grund. Gebietet etwas zu tun.

Kündigen Vorschriftssignale eine erst später geltende Vorschrift an, ist eine "Distanztafel" (501) beigefügt.

Ausnahmen von signalisierten Vorschriften (z.B. "Parkieren mit schriftlicher Ausnahmebewilligung gestattet") werden auf einer Zusatztafel vermerkt.

Bei Fahrverboten sowie Mass- und Gewichtsbeschränkungen erlaubt der Vermerk "Zubringerdienst gestattet":

· Fahrten zum Abliefern oder Abholen von Waren bei Anwohnern.
· Fahrten von Anwohnern und Personen, welche auf anliegenden Grundstücken Arbeiten zu verrichten oder Anwohner zu treffen haben.
· Transport solcher Personen durch Dritte.