Hinweissignale

417 Parkieren gestattet. Markiert Parkplätze. Beschränkungen der Parkzeit und der Parkberechtigung sowie die Parkordnung können auf einer Zusatztafel stehen.

418 Parkieren mit Parkscheibe. Dieses Signal kennzeichnet Verkehrsflächen, auf denen Motorwagen, mehrspurige Motorfahrzeuge, Motorräder mit Seitenwagen und weitere Fahrzeuge mit ähnlichen Ausmassen parkiert werden dürfen. Beim Parkieren muss eine Parkscheibe gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht werden.

Parkdauer bei einem Signal ohne zusätzliche Anzeige einer zeitlichen Beschränkung (Blaue Zone): An Werktagen gilt für Fahrzeuge zwischen 08.00 und 19.00 Uhr eine beschränkte Parkzeit. Gilt die Beschränkung auch an Sonn- und Feiertagen, wird dies auf einer Zusatztafel angegeben.

Parkdauer bei einem Signal mit der zusätzlichen Anzeige einer Beschränkung der Parkzeit: Fahrzeuge dürfen höchstens so lange parkiert werden wie auf der Zusatztafel vermerkt.

420 Parkieren gegen Gebühr. Kennzeichnet Parkplätze, auf denen Motorwagen, mehrspurige Motorfahrzeuge, Motorräder mit Seitenwagen und weitere Fahrzeuge mit ähnlichen Ausmassen nur gegen Gebühr und gemäss den an der Parkuhr vermerkten Bestimmungen abgestellt werden dürfen.