Fahrregeln |
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22 Lichtsignale Lichtsignale gehen den allgemeinen Vortrittsregeln, den Vortrittssignalen und Markierungen vor.
Grünes Licht gibt den Verkehr frei. Beim Abbiegen ist den Fussgängern und Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten auf der Querstrasse den Vortritt zu gewähren. Beim Linksabbiegen hat der Gegenverkehr Vortritt. Der Querverkehr hat rotes Licht. Wenn der Verkehr stockt und das Fahrzeug nach dem Lichtwechsel die Verzweigung blockieren würde, darf trotz grünem Licht nicht gefahren werden. Grüne Pfeile gestatten den Verkehr in der angezeigten Richtung. Abbiegende Fahrzeuge haben vor dem Gegenverkehr und den Fussgängern auf der Querstrasse Vortritt. Der Querverkehr, die Fussgänger auf der Querstrasse und der Gegenverkehr haben rotes Licht.
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