Fahrregeln |
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32 Ladung Es ist nicht erlaubt, Fahrzeuge zu überladen. Die Ladung ist so anzubringen, dass niemand gefährdet oder belästigt wird und sie nicht herunterfallen kann. Beim Transport sichthemmender Ladung ist beim Einspuren und Abbiegen besondere Vorsicht geboten. Die Kontrollschilder und die Beleuchtungsvorrichtungen dürfen durch die Ladung nicht verdeckt werden. Die Ladung darf mehrspurige Motorfahrzeuge und Anhänger seitlich nicht überragen. Ausnahmen: a. unteilbare Sportgeräte von höchstens 2,55 m Breite auf Sportgeräteanhängern.
Das Gewicht von Dachlastenträgern darf zusammen mit ihrer Zuladung höchstens 50 kg betragen. Ein höheres Gewicht kann von der Zulassungsbehörde durch einen Eintrag im Fahrzeugausweis bewilligt werden. Dachlasten wirken sich besonders in Kurven negativ auf das Fahrverhalten aus. Eine Ladung die während der Fahrt leicht abgeweht werden kann (z.B. Sand oder Stroh), muss wirksam abgedeckt werden.
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