Vorschriftssignale

241.1 Kreisverkehrsplatz. Zeigt bei kreisförmigen Plätzen die Richtung an, die der Verkehr im Kreis einzuhalten hat. Das Signal kann auf der Mittelinsel wiederholt werden. In Verbindung mit dem Signal "Kein Vortritt" (302) zeigt es dem Führer an, dass die im Kreis von links herannahenden Fahrzeuge Vortritt haben. Das Verlassen des Kreises muss angezeigt werden.

241.2 Vorgeschriebene Fahrtrichtung für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung. Zeigt die Richtung an, die Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern einschlagen müssen.

242 Abbiegen nach rechts verboten. Zeigt an, dass das Abbiegen nach rechts an der betreffenden Stelle verboten ist.

243 Abbiegen nach links verboten. Zeigt an, dass das Abbiegen nach links an der betreffenden Stelle verboten ist.

244 Überholen verboten. Verbietet den Motorfahrzeugführern, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen. Der Führer darf, sofern gefahrlos möglich, Motorfahrzeuge überholen, die nicht schneller als 30 km/h fahren können (z.B. landwirtschaftliche Motorfahrzeuge). An fahrenden Strassenbahnen darf rechts vorbeigefahren werden.