Vorschriftssignale

245 Überholen für Lastwagen verboten. Verbietet den Führern von schweren Motorwagen, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen. Gesellschaftswagen sind von diesem Verbot ausgenommen.

Der Führer darf, sofern gefahrlos möglich, Motorfahrzeuge überholen, die nicht schneller als 30 km/h fahren können. An fahrenden Strassenbahnen darf rechts vorbeigefahren werden.

246 Wenden verboten. Verbietet, Fahrzeuge an der betreffenden Stelle zu wenden.

247 Mindestabstand. Verpflichtet die Führer von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t, unter sich den angegebenen Mindestabstand einzuhalten.

248 Schneeketten obligatorisch. Der Motorfahrzeugführer darf die Strecke nur befahren, wenn wenigstens zwei Antriebsräder der gleichen Achse, bei Doppelrädern je ein Antriebsrad auf jeder Seite, mit Schneeketten versehen sind.