Zusatztafeln

507 Richtungstafel. Diese Zusatztafel mit Pfeil nach links oder rechts weist in die Richtung, in der eine Gefahr besteht, eine Vorschrift gilt oder ein Hinweis zu beachten ist.

Das Signal wird verwendet:

- bei den Signalen "Radweg" (260), "Fussweg" (261) und "Reitweg" (262), wenn ein solcher Weg auf der andern Strassenseite benützt werden muss.
- bei den Signalen "Parkieren verboten" (
250) oder "Parkieren gestattet" (417) zur Anzeige der Richtung, in der sich eine Fläche erstreckt, auf der das Parkieren verboten bzw. gestattet ist.

510 Ausnahmen vom Halteverbot. Signalisiert zeitweilige Ausnahmen vom Halteverbot.